Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Berechtigung zum Fahren folgender Kraftfahrzeuge
- Das Kraftfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten
- max. 8 Mitfahrer (+ Fahrer)
Anhängerregelung
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (zGM Kfz + zGM Anhänger) max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Erweiterung des B-Führerscheins, ermächtigt zum Führen eines Anhängers
- Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger
Anhängerregelung
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Fahrzeugkombination (zGM Kfz + zGM Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und max. 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Erweiterung des B-Führerscheins, ermächtigt zum Führen eines Anhängers
- Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger
Anhängerregelung
- Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
Sonderregelungen
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland bei Motorleistung von mehr als 15 kW -> Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM, L
Eingeschlossene Klassen
Keine
Eingeschlossene Klassen
Keine