Traktor Führerschein

Mindestalter: 16 Jahre


Berechtigung zum Fahren einer Zugmaschine

  • für land- forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und dafür einzusetzen
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h

Berechtigung zum Fahren einer selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapel und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h (zGM KFZ + Anhänger)

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h
18 Jahre bei 60 km/h


Berechtigung zum Fahren einer Zugmaschine:

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h (ab 18 Jahre)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h

Anhängerregelung

  • Kombination aus Zugmaschine und Anhänger mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h


 Anhängerregelung

  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg 
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (zGM KFZ + Anhänger) max. 3.500 kg


Eingeschlossene Klassen
keine


Eingeschlossene Klassen
AM, L