Motorrad Führerschein

Mindestalter: 15 Jahre

 


Berechtigung zum Fahren eines zweirädrigen Kleinkraftrades

  • auch mit Beiwagen
  • Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • elekt. Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm3
  • max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades

  • Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 cm3 im Falle von Fremdzündmotoren
  • max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren

Berechtigung zum Fahren eines vierrädrigen Kleinkraftrades

  • Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 cm3 im Falle von Fremdzündmotoren
  • max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 16 Jahre






Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades

  • auch mit Beiwagen
  • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
  • oder einer bauartig bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 
  • und einer Leistung von bis zu 15 kW

 

 

 

 

 

 

 


Mindestalter: 18 Jahre






Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades

  • auch mit Beiwagen
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinsteiger)

21 Jahre für Trikes
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A


Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades

  • mit einem Hubraum von über 50 cm3
  • oder einer bauartig bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 

Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades

  • und einer Leistung von über 15 kW

Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • mit einem Hubraum von über 50 cmbei Verbrennungsmotoren
  • oder einer bauartig bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • und einer Leistung von über 15 kW

 

 

 

 

 

 


Eingeschlossene Klassen
keine


Eingeschlossene Klassen
AM


Eingeschlossene Klassen
AM I A1


Eingeschlossene Klassen
AM I A1 I A2